Unter Schadensgutachten finden Sie:
Schäden an Gebäuden und Bauteilen (kurz: Bauschäden) können verschiedene Ursachen und Erscheinungsformen haben. Neben Baumängeln können auch Havarien oder Elementarereignisse Verursacher von Bauschäden sein. Ob Wasserschäden, Risse, Schimmelbildung oder andere alarmierende Erscheinungen – Zur Ursachenermittlung und Planung einer fachgerechten Beseitigung sind Expertenwissen und Erfahrung erforderlich. Fragen Sie uns!
werden im Auftrag von Gerichten im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen erstattet.
Umfang und Inhalt des Gutachtenauftrags ergeben sich aus dem gerichtlichen Beweisbeschluss, an den der Sachverständige eng gebunden ist. Der Beweis durch Sachverständige wird in den §§ 402 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt.
werden im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber, z. B. zum Zwecke der Feststellung und Beurteilung baulicher Mängel und Schäden, zur Bautenstandsfeststellung und -dokumentation oder zur Beweissicherung des Gebäudebestands vor Durchführung von Baumaßnahmen erstattet. Privatgutachten sind zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens zweckdienlich,
Des Weiteren kann durch ein Privatgutachten ein Gerichtsgutachten überprüft und widerlegt werden. Im Gerichtsverfahren haben Privatgutachten den Stellenwert eines besonders qualifizierten Parteivortrags. Die Feststellungen eines Sachverständigen werden vom Gericht in der Regel anerkannt.
Je nach Art der Schäden müssen spezielle Untersuchungen und Testverfahren durchgeführt werden. Unsere Spezialisten orientieren sich u.a. vorwiegend auf folgende Schadensarten:
Schäden an oder mangelhafte Bauausführung von:
WDVS Fassaden
Sonstige Schäden:
Unter Wertermittlung finden Sie:
Die Ermittlung des Wertes von Immobilien ist ein komplexes Sachgebiet. Vorgegebene normierte Verfahren müssen von Experten mit Sachkenntnis angewendet werden. Unsere Spezialisten befinden sich deshalb in ständiger Fort- und Weiterbildung und setzen sich mit Kommentaren und Fachliteratur auseinander.
Für jede Immobilie legen wir Wert auf eine sorgfältige Recherche der Basisdaten, und die daraus begründete Wahl des richtigen Verfahrens. So stellen wir ein fundiertes und auf die Spezifika Ihrer Immobilie angepasstes Ergebnis sicher.
Der Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu seiner Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber, durch Gesetzgebung und in Vorschriften definiert:
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. ( § 194 BauGB).
Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren (§§ 13, 14 WertV), das Ertragswertverfahren ( §§ 15 bis 20 WertV), das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 25 WertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt (§ 3 Abs. 3 WertV) zu bemessen. Sind mehrere Verfahren herangezogen worden, ist der Verkehrswert aus den Ergebnissen der angewandten Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen.(§ 7 WertV).
für folgende Objektarten:
für folgende Auftraggeber:
für folgende Zwecke
Um einen Verkehrswert berechnen zu können, benötigen wir möglichst vollständig alle Angaben und Unterlagen, die dem Wert der Immobilie zugrunde liegen und seine Wertentwicklung beschreiben. Das sind insbesondere:
für ein Verkehrswertgutachten:
für ein Mietwertgutachten:
Unter Qualitätssicherung finden Sie:
Qualität ist beim Bauen von besonderer Bedeutung. Nicht fachlich sauber ausgeführte Bauvorhaben oder Instandsetzungen rächen sich schnell und dauerhaft. Einmal gemachte Fehler erfordern zu ihrer Beseitigung oft den vielfachen Aufwand. Der Wert der Immobilie wird deutlich beeinträchtigt.
Nutzen Sie deshalb unsere Fachkenntnis und Erfahrungen zur Qualitätssicherung.
Baubegleitende Qualitätssicherung beinhaltet bei uns die Durchsicht der technischen Vertrags- und Planunterlagen sowie die Feststellung und Protokollierung von Mängeln an der baulichen Anlage zu vorher definierten Zeitpunkten im Bauablauf.
Solche Zeitpunkte werden mit dem Bauherrn abgestimmt und erfolgen im Regelfall bei folgendem Bautenstand:
Nach den Begehungen wird jeweils ein Protokoll gefertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Bei Bestandsimmobilien bieten wir sachverständige Beratung zu allen Fragen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung.
Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Optimierung des technischen und wirtschaftlichen Aufwandes für die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes im Hinblick auf die Nutzung, Werthaltigkeit und Wertsteigerung einer Immobilie.
Im Streitfall klären wir die Erforderlichkeit von Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung. Wir beraten Sie auch baubegleitend während der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.
Tolle Immobilie! Doch was kommt da auf uns zu? Welchen Zustand haben Bausubstanz und technische Anlagen? Was muss gemacht werden?
Unsere Tätigkeit umfasst die technische Prüfung von Bau- und Leistungsbeschreibungen und Planunterlagen zum Kaufvertrag sowie die Feststellung des baulichen Zustands bestehender Gebäude.
Instandhaltung ist die Erhaltung des Gebäudebestandes durch laufende Reparatur der sich durch Gebrauch oder alterungsbedingt verschlechternden Bausubstanz. Die Instandhaltung eines Gebäudes dient dazu, den Wert einer Immobilie zu erhalten.
Instandsetzung ist die Wiederherstellung eines ursprünglich vorhandenen Gebäudezustands nach einer Schädigung der Gebäudesubstanz infolge von Abnutzung und Reparaturrückstau. Die Instandsetzung eines Gebäudes dient der Wiederherstellung des Wertes einer Immobilie.
Modernisierung ist die Verbesserung der Substanz baulicher und technischer Anlagen eines Gebäudes entsprechend der fortschreitenden Entwicklung technischer Standards und veränderter Nutzererwartungen. Durch Modernisierung eines Gebäudes kann eine Wertsteigerung der Immobilie erzielt werden.